Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Für Dienstleistungsverträge über Beratungs- und Planungsarbeiten
und sonstige Dienstleistungen des Auftragnehmers (ad-ucation) mit seinen
Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere
bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ist
eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers
erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere
Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch den Auftragnehmer. Auf diese Schriftform kann nur durch eine schriftliche
Vereinbarung verzichtet werden.
2. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2.1 Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projekts sowie
die Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag festlegen.
2.2 In der Leistungsbeschreibung sind Art, Umfang und Spezifikation
der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Angaben
über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten.
3. Durchführung des Vertrages
3.1 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zur Unterstützung
des Kunden bei der Durchführung seines Projekts (Ziff. 2.1). Dabei
trägt der Kunde die Verantwortung für den Ablauf des Projekts
in seiner Gesamtheit sowie für dessen Ergebnisse.
3.2 Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bestimmt und verantwortet
der Auftragnehmer die Art und Weise der Durchführung seiner Dienstleistungen.
Weisungsrechte des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern,
Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen bestehen nicht, jedoch wird
der Auftragnehmer bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung
zu tragen.
4. Termine und Fristen
4.1 Leistungstermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden
und vom Auftragnehmer im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet
worden sind, ansonsten sind alle Termine oder Fristen unverbindlich.
4.2 Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes
Ereignis zurückzuführen, das außerhalb des Einflusses
des Auftragnehmers liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die
Frist um eine angemessene Zeitspanne. Der Kunde hat im Falle des Verzuges
des Auftragnehmers das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer
schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist den betreffenden Vertrag
unter Ausschluss aller anderen Rechte - mit Ausnahme der Rechte nach
Ziff. 4.3 - fristlos zu kündigen. Teilleistungen, die unter dem
betreffenden Vertrag von dem Auftragnehmer bis zur Kündigung erbracht
worden sind, werden vom Kunden vollständig bezahlt.
4.3 Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter
Lieferungen oder Leistungen beschränken sich für die Zeit
des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5 %, maximal jedoch auf 5 %
des von der Verzögerung betroffenen Auftragswertes. Damit sind
sämtliche Schadenersatzansprüche aus Verzug oder Unmöglichkeit
abgegolten. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
5.Ansprechpartner der Vertragsparteien
Die Vertragsparteien werden im Dienstleistungsvertrag ihre Ansprechpartner
nebst Stellvertreter für Fragen ihrer Zusammenarbeit benennen.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des
Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen
Umfang und für den Auftragnehmer kostenlos erbracht werden.
6.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden und seine Pflichten zur Beistellung
(Ziff. 2.2) sind wesentliche Pflichten des Kunden.
6.3 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Auftragnehmers bei deren
Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung.
6.4 Der Kunde sorgt zugunsten der mit den Beistellungen arbeitenden
Mitarbeiter des Auftragnehmers dafür, dass seine Beistellungen
die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen.
6.5 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen
inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall,
so ersetzt der Kunde dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser
Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer
von allen Ansprüchen Dritter frei.
6.6 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern
behält der Kunde Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit kostenlos
zurückgreifen kann.
6.7 Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt,
die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden
sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück.
6.8 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die
hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom
Kunden zu tragen.
6.9 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden sind in dem
Dienstleistungsvertrag zu regeln.
7. Leistungsnachweis
Der Auftraggeber kann „vor“ Beginn der Dienstleistungen
einen „Leistungsnachweis" anfordern, der der jeweiligen Rechnung
beifügt wird.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung für die vom Dienstleistungsvertrag umfassten
Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag; sofern der Vertrag hierzu keine
Regelung enthält, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand gemäß
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung
des Auftragnehmers.
8.2 Reisekosten und Spesen, welche der Auftragnehmer seinen im Rahmen
des Dienstleistungsvertrages eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen
Reisekostenordnung des Auftragnehmers zu zahlen hat, werden dem Kunden
nach Abzug der Vorsteuern weiterberechnet. Reisezeiten werden mit 75%
des für den entsprechenden Mitarbeiter in der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste/Honorarordnung des Auftragnehmers
ausgewiesenen Stundensatzes vergütet.
8.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben
werden zusätzlich jeweils in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültigen Sätze berechnet.
8.4 Die Vergütung sowie die Reisekosten und Spesen werden kalendermonatlich
nachträglich in Rechnung gestellt.
8.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne
Abzug fällig und zahlbar.
9. Nutzungsrecht
Der Kunde erhält an den vertragsgemäßen Leistungen des
Auftragnehmers ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht, er darf die Ergebnisse aller vom Auftragnehmer unter
dem Dienstleistungsvertrag erbrachten Leistungen nur für eigene
interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche
Einwilligung des Auftragnehmers weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen.
Sämtliche darüber hinausgehenden Nutzungsrechte verbleiben
beim Auftragnehmer.
10. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer wird die von ihm zu erbringenden Leistungen nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung gemäß
dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Umfang in dem mit dem Kunden
vereinbarten Zeitraum erbringen.
11. Haftung
Für die Haftung des Auftragnehmers sowie für die Eigenhaftung
seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen - gleich
aus welchem Rechtsgrund - gelten folgende Haftungsregelungen:
11.1 Der Auftragnehmer haftet für von ihm grob fahrlässig
verursachte Personen- und Sachschäden höchstens bis zur Hälfte
des Auftragswertes.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten,
es sei denn, dass er deren Vernichtung grobfahrlässig oder vorsätzlich
verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial,
das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit
der Auftragnehmer gesetzlich zwingend haftet.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für
die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich
schriftlich anzuzeigen oder vom Auftragnehmer aufnehmen zu lassen.
11.4 Soweit Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, seine
Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund leichter
Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres
ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte
erbracht werden müssen.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen
unter dem Dienstvertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich
gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der
Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa technischer, kommerzieller
oder organisatorischer Art - der jeweils anderen Vertragspartei erlangen,
vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung
des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen
Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich
zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch
für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt.
12.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen,
die die andere Partei nachweislich
a) von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält,
oder,
b) die bei Vertragsabschluß bereits allgemein bekannt waren oder
nachträglich ohne Verstoß gegen diese Verpflichtungen allgemein
bekannt wurden.
2.3 Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe entsprechend verpflichten.
12.4 Die oben beschriebenen Verpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien
auch nach Beendigung des
Vertrages für weitere fünf Jahre ab dem Ende seiner Laufzeit
bestehen.
12.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung
des Dienstleistungsvertrages die ihm anvertrauten personenbezogenen
Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder
durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer wird personenbezogene
Daten des Kunden gemäß dessen schriftlicher Weisung nach
§ 11 BDSG verarbeiten.
12.6 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind gemäß §
5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet.
13. Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während
der Vertragsdurchführung und innerhalb von 12 Monaten danach wird
der Kunde Mitarbeiter des Auftragnehmers weder bei sich einstellen noch
in sonstiger Form bei sich oder einem abhängigen Unternehmen beschäftigen.
14. Vertragsbeendigung, Kündigung
14.1 Im Falle der von dem Auftragnehmer zu vertretenden vorzeitigen
Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin
erbrachten Leistungen gemäß den im Dienstvertrag bzw. gemäß
Ziffer 8 vereinbarten Preisen bzw. Stunden- oder Tagessätzen zuzüglich
Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages
nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten, erhält der Auftragnehmer
über die im Satz 1 erwähnte Vergütung hinaus mindestens
35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten
Entgelts. Der Nachweis, dass der Auftragnehmer infolge der Nichtausführung
weiterer Leistungen weniger als 65% des Wertes der restlichen Vergütung
an Aufwendungen erspart hat und deshalb eine über die Mindestvergütung
von 35% gemäß Satz 2 hinausgehende Vergütung beanspruchen
kann, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
14.2 Dienstverträge ohne eine bestimmte Vertragsdauer können
von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines
jeden Quartals gekündigt werden.
14.3 Jegliche Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.
15. Sonstiges
15.1 Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder
Änderungen dieser Bedingungen sowie Änderungen der Leistungsbeschreibung
gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
15.2 Der nach diesen Bedingungen jeweils geschlossene Vertrag bleibt
auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch
wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
15.3 Der Kunde darf die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen.
15.4 Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur dann
aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn
die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
15.5 Der Erfüllungsort der vereinbarten Leistungen ist in dem Dienstvertrag
zu bezeichnen.
15.6 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der jeweilige
Sitz des Auftragnehmers.